Yachtschadensversicherung und Kautionsversicherung
1. Bei allen von uns angebotenen Charter-Arrangements müssen Sie sich gegen Beschädigung oder Verlust des Wasserfahrzeugs und der Ausrüstung versichern und entweder eine Yachtschadensversicherung abschließen (Option 1) oder eine Sicherheitskaution an der Basis hinterlegen (Option 2), wie unten näher erläutert.
2. Falls Sie oder Ihre Gruppe Schäden oder Verluste am Wasserfahrzeug oder dem Eigentum eines Dritten verursachen, haften Sie bis zu der Höhe der an der Basis hinterlegten Sicherheitskaution, mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit.
3. Falls Sie oder Ihre Gruppe Schäden oder Verluste am Wasserfahrzeug oder seiner Ausstattung oder dem Eigentum eines Dritten verursachen und diese Schäden oder Verluste auf Ihre grobe Fahrlässigkeit oder Ihr rücksichtsloses Verhalten zurückgehen, so sind Sie in vollem Umfang für die Verluste haftbar. Unser Recht, Ansprüche gegen Sie zu erheben, wird durch die Zahlung der Sicherheits- oder Schadenskaution oder den Erwerb der Yachtschadensversicherung in keiner Weise gemindert oder aufgehoben. Als grobe Fahrlässigkeit oder rücksichtsloses Verhalten gilt unter anderem: Segeln außerhalb der vorgegebenen Segelgebiete und/oder Segelzeiten; Steuern des Wasserfahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen; das Wasserfahrzeug nicht zu jedem Zeitpunkt und durch eine ausreichende Anzahl an Mannschaftsmitgliedern zu betreuen; das Wasserfahrzeug nicht unter Kontrolle zu haben.
4. Im Laufe des Buchungsvorgangs können Sie sich entweder für die Yachtschadensversicherung (und die Zahlung der Schadenskaution) oder für die Sicherheitskaution entscheiden, wie unten dargelegt. Sie können erst mit der Buchung fortfahren, wenn Sie sich für eine der beiden Möglichkeiten entschieden haben. Indem Sie uns mit der Bestätigung Ihrer Buchung beauftragen, erklären Sie sich mit dem Inhalt dieses Abschnitts wie auch mit der Zahlung der erforderlichen Summe einverstanden.
Option 1: Yachtschadensversicherung (Yacht Damage Waiver, YDW)
Sollten Sie sich für den Abschluss der Yachtschadensversicherung entscheiden, so wird sie Ihrer Buchung hinzugefügt. Die Kosten der Yachtschadensversicherung werden Ihnen im Laufe des Buchungsvorgangs mitgeteilt und zu den Gesamtkosten Ihrer Charter addiert. Darüber hinaus müssen Sie je nach Größe der Yacht bei Ankunft an der Basis eine Sicherheitskaution für etwaige Schäden hinterlegen. Diese Schadenskaution ist vor der Übernahme der Yacht zu zahlen.
Option 2: Sicherheitskaution
Sollten Sie sich lediglich für die Zahlung der Sicherheitskaution entscheiden, so müssen Sie je nach Größe der Yacht bei Ankunft an der Basis eine Sicherheitskaution für etwaige Schäden hinterlegen. Diese Sicherheitskaution ist vor der Übernahme der Yacht zu zahlen. Bei Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren. In einem solchen Fall sind wir nicht weiter haftbar. Sie haben weder das Recht auf eine Erstattung, noch darauf, mit der Charter fortzufahren.
Ausgenommen sind Buchungen von The Moorings Crewed Yacht Charter
Ausschließlich unter Option 1 gilt: Sollten Sie einen Skipper buchen, der vom Unternehmen organisiert wird, beläuft sich die Sicherheitskaution, die an der Basis zu hinterlegen ist, auf die Hälfte des in der obigen Übersicht aufgeführten Betrags.
Wichtiger Hinweis: Kundinnen und Kunden, die ihre eigene Yachtschadensversicherung für die Yacht über einen Drittanbieter erworben haben, müssen die Sicherheitskaution, wie unter Option 2 aufgeführt, bei Ankunft an der Basis entrichten.
5. Die unter Option 1 oder Option 2 zu hinterlegende Sicherheitskaution kann bar, per Debit- oder Kreditkarte gezahlt werden (bei Kreditkartenzahlung fällt eine Gebühr in Höhe von bis zu 2 % für die uns hierdurch entstehenden Kosten an).
6. Die unter Option 1 oder Option 2 zu hinterlegende Sicherheitskaution dient als Sicherheit, falls das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen die vorliegenden Buchungsbedingungen durch Sie oder durch Beschädigung der Yacht oder ihrer Ausstattung im Laufe Ihres Buchungszeitraums Schäden oder Verluste erleidet. Sie können die Schadenskaution nicht, auch nicht anteilig, auf die fällige Endsumme für Ihre Charter anrechnen oder von dieser abziehen.
Sie müssen vor der Übernahme der Yacht bestätigen, dass Sie Ihre Verpflichtungen im Falle eines Verlustes oder Schadens an der Yacht, der Ausstattung oder des Eigentums Dritter verstanden haben.
7. Bei Rückkehr der Yacht zur Basis am Ende der Charterzeit und nach Inspektion der Yacht durch unser Basispersonal erstatten Ihnen unsere Basismitarbeiter ggf. die Sicherheitskaution sobald wie unter den gegebenen Umständen möglich zurück, sofern sie davon überzeugt sind, dass Sie die Yacht ohne augenscheinlichen Schaden übergeben haben (bitte beachten Sie, dass die unter Option 1 im Voraus gezahlten Kosten nicht erstattbar sind).
8. Sollte festgestellt werden, dass während Ihres Buchungszeitraums ein unfallbedingter Schaden oder Verlust an der Yacht und/oder Ausstattung entstanden ist, haften Sie uns gegenüber für alle Verluste und Schäden, die uns als Folge daraus entstehen. Ihre Haftbarkeit beschränkt sich maximal auf den Wert der an der Basis gezahlten Sicherheitskaution. Sollte festgestellt werden, dass während Ihres Buchungszeitraums ein Schaden oder Verlust an der Yacht und/oder Ausstattung entstanden ist, der auf Ihre grobe Fahrlässigkeit oder Ihr rücksichtsloses Verhalten zurückzuführen ist, haften Sie uns gegenüber für alle Verluste und Schäden, die uns als Folge daraus entstehen. In beiden Fällen behalten wir uns das Recht vor, die entsprechende von Ihnen hinterlegte Sicherheitskaution gegebenenfalls teilweise oder gänzlich einzubehalten. Wir können die von Ihnen hinterlegte Sicherheitskaution gänzlich oder teilweise verwenden, um den während Ihres Buchungszeitraums an der Yacht oder Ausstattung entstandenen Schaden zu reparieren, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf das Heben der Yacht zum Zweck einer vollständigen Überprüfung und Bewertung der Beschädigung.
9. Die Einbehaltung der Sicherheitskaution begrenzt oder mindert in keiner Weise Ansprüche, die wir über die Summe der von Ihnen hinterlegten Sicherheitskaution hinaus haben, wenn die Verluste oder Schäden auf Ihre grobe Fahrlässigkeit oder Ihr rücksichtsloses Verhalten zurückzuführen sind oder dadurch mitverursacht wurden. Unter diesen Umständen haften Sie uns gegenüber für die uns entstandene Verlust- oder Schadenssumme, die über den Betrag der von Ihnen hinterlegten Sicherheitskaution hinausgeht. Sollten die Verluste und Schäden, die wir aufgrund Ihres Verstoßes gegen diese Buchungsbedingungen erleiden, wie auch die ggf. während Ihres Buchungszeitraums aufgetretenen Schäden an der Yacht oder Ausrüstung, geringer sein als die entsprechende von Ihnen hinterlegte Schadens- bzw. Sicherheitskaution, so erstatten wir Ihre Kaution gegebenenfalls anteilig zurück, sobald unter den gegebenen Umständen möglich, nachdem der Schaden repariert wurde oder die Reparaturkosten feststehen. Bei Meinungsverschiedenheiten im Hinblick auf Schäden und Verluste halten wir die von Ihnen hinterlegte Sicherheitskaution bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit zurück. Wichtiger Hinweis: Sollten die Schäden oder Verluste, die durch Ihre grobe Fahrlässigkeit oder rücksichtsloses Verhalten entstanden sind, den Wert Ihrer Schadenskaution übersteigen, behalten wir uns das Recht vor, einen Anspruch im Rahmen des gesamten Ausmaßes unserer Verluste gegen Sie zu erheben.
10. Um jeglichen Zweifel auszuräumen: Die von Ihnen gezahlte Schadenskaution kann unter den entsprechenden Umständen an Sie zurückerstattet werden. Die Kosten der Yachtschadensversicherung sind jedoch nicht erstattbar.
11. Kundinnen und Kunden, die an Segelregatten teilnehmen, müssen im Voraus einen nicht erstattbaren Wettkampfzuschlag und eine zusätzliche, an der Basisstation zu hinterlegende Schadenskaution (unter Option 1) bzw. Sicherheitskaution (unter Option 2) für Takel- oder Kollisionsschäden zahlen. Diese Kosten können per Kredit- oder Debitkarte gezahlt werden. Die Schadenskaution ist zusätzlich zur entsprechenden Yachtschadensversicherung zu entrichten. Alle Kundinnen und Kunden, die an einer Segelregatta teilnehmen möchten, müssen unser vorheriges Einverständnis einholen. Bitte rufen Sie unser Vertriebsteam an, wenn Sie Informationen zu den verfügbaren Regatten und den jeweils gültigen Bedingungen erhalten möchten. Bitte beachten Sie, dass für den Wettkampfzuschlag keinerlei Rabatte geltend gemacht werden können.
Racing
Kundinnen und Kunden, die an Segelregatten teilnehmen, müssen im Voraus einen nicht erstattbaren Wettkampfzuschlag und eine zusätzliche, an der Basisstation zu hinterlegende Schadenskaution (unter Option 1) bzw. Sicherheitskaution (unter Option 2) für Takel- oder Kollisionsschäden zahlen. Diese Kosten können per Kredit- oder Debitkarte gezahlt werden. Die Schadenskaution ist zusätzlich zur entsprechenden Yachtschadensversicherung zu entrichten. Alle Kundinnen und Kunden, die an einer Segelregatta teilnehmen möchten, müssen unser vorheriges Einverständnis einholen. Bitte rufen Sie unser Vertriebsteam an, wenn Sie Informationen zu den verfügbaren Regatten und den jeweils gültigen Bedingungen erhalten möchten. Bitte beachten Sie, dass für den Wettkampfzuschlag keinerlei Rabatte geltend gemacht werden können.
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